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Die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben soll zur Selbstverständlichkeit werden. Um diese „Inklusion“ zu erreichen, braucht es Barrierefreiheit, für die sich die Lebenshilfe auf allen Feldern einsetzt. Wesentlich prägt die Lebenshilfe das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte und der Würde behinderter Menschen. Die älter werdenden Menschen mit geistiger Behinderung, die auf ein würdiges Leben in vertrauter Umgebung vertrauen, stellen Gesellschaft und die Lebenshilfe vor große Herausforderungen. Seit 2008 haben alle behinderten Menschen das uneingeschränkte Recht, ihre Hilfen im Rahmen des sogenannten „Persönlichen Budgets“ zu organisieren. Die Lebenshilfe, ihre Einrichtungen und Dienste geben begleitende Hilfen dazu. Neben der Mitgliedschaft rückt das „freiwillige soziale Engagement“ für die Lebenshilfe in den Blickpunkt.
Menschen mit Behinderung leben dort, wo alle anderen Menschen auch sind und entscheiden und gestalten mit.
"Weg mit den Hindernissen!" forderten die TeilnehmerInnen einer Lebenshilfe-Fachtagung.
Die Lebenshilfe hat die Modellprojekte zum Persönlichen Budget von Anfang an begleitet.
Das Antidiskriminierungsgesetz gibt behinderten Menschen die Möglichkeit, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren.
Die Vereinten Nationen haben 2007 einen Völkerrechtsvertrag vorgelegt - zum Schutz der Menschenrechte.
Öffentlichkeitswirksame Aktionen der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Seit Gründung der Lebenshilfe waren freiwillige und ehrenamtliche Kräfte da, um geistig behinderten Menschen zu helfen.
Wie soll das Leitbild der Lebenshilfe aussehen?