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Der Grundgedanke der Lebenshilfe, geistig behinderte Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern, findet in Politik und Gesellschaft unter dem Schlagwort „Rehabilitation statt Verwah- rung“ immer stärker Gehör. Die Lebens- hilfe baut ein differenziertes Netz der Hilfen für behinderte Menschen auf: Zu Kindergärten, Schulen und Tagesstätten kommen jetzt Frühförderstellen, Werkstätten und Wohneinrichtungen.
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Die Reform der Psychiatrie erreicht unter dem Schlagwort „Enthospitalisierung“ mehr als 20.000 geistig behinderte Menschen, die in psychiatrischen Krankenhäusern unter teils menschen- unwürdigen Verhältnissen leben. Mit den Themen „Geistige Behinderung, Partnerschaft, Sexualität“, „Hilfen für schwer geistig Behinderte“ setzt die Lebenshilfe neue wichtige Akzente.
In den 1970-er Jahren entstand das System interdisziplinärer Frühforderung, bei der die Lebenshilfe wiederum Pionierarbeit leistete.
Aus der „Bastel-und Werkstube“ entstand die „beschützende Werkstatt“, später die „Werkstatt für Behinderte“, heute die „Werkstatt für behinderte Menschen“.
Die Lebenshilfe entwickelte das Konzept des gemeindenahen Wohnens.
Die ersten Wohnheime der Lebenshilfe boten eine Alternative zur psychiatrischen Unterbringung von Menschen mit geistiger Behinderung.
In den reformfreudigen 1970er-Jahren bildete der fachliche Austausch internationaler Erfahrungen einen Schwerpunkt.
Das Schwerbehindertengesetz stellte erstmalig geistig behinderte Menschen allen anderen behinderten Menschen rechtlich gleich.
Neue Bundeszentrale ab 1974 / Die Bundesgeschäftstelle der Lebenshilfe