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Die 1960er Jahre kennzeichnen für die Lebenshilfe das Jahrzehnt des Aufbruchs. In mehr als 300 Städten und Landkreisen gründen sich neue Orts- und Kreisver- einigungen der Lebenshilfe. In den ersten Sonderkindergärten und Tagesbildungs- stätten werden geistig behinderte Kinder betreut und gefördert. Erfolgreich setzt sich die Lebenshilfe für eine Schulpflicht für Menschen mit geistiger Behinderung ein. Mit der Eingliederungshilfe schafft das Bundessozialhilfegesetz die Grundlage der Hilfen für behinderte Menschen. Die neugegründeten Lebenshilfe-Landesverbände verstärken die Arbeit in den einzelnen Bundesländern. Am Ende des Jahrzehnts zählt die Lebenshilfe 50.000 Mitglieder, vornehmlich Eltern behinderter Kinder, die das Vereinsleben aktiv und erfolgsreich gestalten.
Von Anfang an arbeiteten Eltern zusammen mit Beschäftigten und Förderern der Lebenshilfe mit großem persönlichem Engagement ...
Tageseinrichtungen, Sonderschulen, Sonderkindergärten
Eine Grundlage der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung entstand 1962 mit dem BSHG, das die Eingliederungshilfe festschrieb.
"Die Lebenshilfe fühlt sich in dieser Einen Welt solidarisch mit behinderten Menschen und ihren Familien überall auf der Welt ... "
Große Bedeutung für behinderte Menschen und ihr Bild in der Öffentlichkeit hatte die Gründung der „Aktion Sorgenkind“.
1968 zählte die Lebenshilfe schon rund 38 000 Mitglieder und förderte 18 500 Menschen mit geistiger Behinderung.
„...um der Stimme der Eltern in der gesamten Lebenshilfe das ihr zukommende Gewicht zu geben."
Schon bald erschienen Informationsblätter, Zeitschriften und Handbücher für die Information von Eltern, Fachleuten und Öffentlichkeit.